Gesetzliche Anforderung: Rentenzahlung
Damit die Beiträge zur einer Basis-Rente steuerlich abzugsfähig sind, müssen die Verträge genau festgelegten Bedingungen entsprechen. Diese werden von der LVM-Basis-Rente erfüllt. So dürfen die Altersvorsorgeverträge zum Beispiel nicht beleihbar und nicht kapitalisierbar sein: Altersvorsorge heißt hier also - wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch - stets Rentenzahlung. Und zwar lebenslang!Damit können Sie rechnen
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