Die Basis-Rente

Neben der gesetzlichen Rente wurde ein neuer privater Rentenversicherungs-Typ als Basis-Versorgung definiert: die sogenannte Basis-Rente. Auch die Beiträge hierfür können als Altersvorsorgeaufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden, wie unser Beispiel zeigt.

Gesetzliche Anforderung: Rentenzahlung

Damit die Beiträge zur einer Basis-Rente steuerlich abzugsfähig sind, müssen die Verträge genau festgelegten Bedingungen entsprechen. Diese werden von der LVM-Basis-Rente erfüllt. So dürfen die Altersvorsorgeverträge zum Beispiel nicht beleihbar und nicht kapitalisierbar sein:

Altersvorsorge heißt hier also - wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch - stets Rentenzahlung. Und zwar lebenslang!

Damit können Sie rechnen

3 Varianten zur Auswahl

Zur Besteuerung der Renten
Wer im Jahr 2010 erstmals eine Rente gezahlt bekommt, muss diese zu 60 Prozent versteuern. Die Differenz zu 100 Prozent der Rente ist der persönliche Rentenfreibetrag. Dieser Rentenfreibetrag wird festgeschrieben und gilt ein Leben lang. Zukünftige Rentenerhöhungen werden als voll steuerpflichtiges Einkommen erfasst. Für jeden neuen Rentenjahrgang steigt der Besteuerungssatz jährlich um 2 Prozentpunkte bis zum Jahr 2020 und dann jährlich um 1 Prozentpunkt, bis im Jahr 2040 100 Prozent erreicht sind.

Die Gesamteinkünfte werden dann nach der Grund- bzw. Splittingtabelle versteuert. Eine Steuer ergibt sich aber nur dann, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschritten hat (im Jahr 2010 = 8.004 Euro für Ledige und 16.008 Euro für Verheiratete.
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